Wir führen für Sie Objektsicherheitsprüfungen lt. ÖNORM B1300 durch
Laut ÖNORM B 1300 haben Liegenschaftseigentümer oder Eigentümergemeinschaften bzw. deren Hausverwaltungen von Bestandsobjekten dafür zu sorgen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen ausgeht. Insbesondere fallen hierein die Verkehrssicherungspflichten und die „Bauwerkshaftung“ gem. § 1319 ABGB. Die ÖNORM B1300-Überprüfung zeigt Gebäudeeigentümern und Hausverwaltern Mängel auf, die für den Nutzer oft nicht erkennbar sind und bei Nichtbehebung zu erheblichen Folgen führen kann.
So laufen unsere Überprüfungen ab
Unsere Objektsicherheitsprüfer führen eine augenscheinliche Bestandsaufnahme durch, um den Zustand der Bausubstanz und der zu prüfenden Gebäudeteile zu erheben. Die Überprüfung erfolgt zerstörungsfrei. Das bedeutet für Sie, wir können durch regelmäßige fachmännische Kontrolle des Hauses auf Schäden und Gefahrenquellen hinweisen und dazu beitragen, Haftungen zu minimieren oder sogar gänzlich zu vermeiden.
Darauf schauen wir
- Technische Gebäudesicherheit
- Gefahrenvermeidung und Brandschutz
- Gesundheits- und Umweltschutz
- Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot: office@kittel-sicher.at